Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Reitstall im Dörfli

Version: 01.01.2024

1. Information für Kursteilnehmer/Innen  

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Reit-/ Unterrichtsstunde, sowie bei jeder Ferien-/ Kursanmeldung.

Auf unfallfreies Reiten legen wir großen Wert. Wir passen die Lektionen stets den Bedürfnissen, sowie auch dem Können der Kursteilnehmer an. Wir wählen für den jeweiligen Niveaustand des Kursteilnehmers optimale Pferde/Ponys aus und tragen somit pflichtbewusst bei, dass möglichst nichts passiert.

Die Schulpferde/Ponys werden durch die Lehrperson eingeteilt. Die Einteilung erfolgt mit Blick auf das Wohlergehen des Pferdes/Ponys und das optimale Zusammenspiel zwischen Pferd/Pony und Kursteilnehmer. Es besteht keinen An­spruch ein bestimmtes oder stets das gleiche Pferd/Pony reiten zu können.

Trotz aller Vorsichtsmassnahmen müssen wir uns bewusst sein, dass Pferde/Ponys Herden- und Flucht­tiere sind. Die Möglichkeit, dass ein Pferd/Pony sich erschreckt und flüchten möchte, besteht immer.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Betriebsordnung ausschlaggebend. Diese finden Sie im Stall einsehbar.

2. Versicherung

Jeder Reitschüler/in besucht den Reitunterricht und das ganze Hofareal auf eigene Gefahr

Reiten gehört aus Sicht der Versicherung zu den Risikosportarten und ist demzu­folge evt. nicht vollständig abgedeckt.

Jeder Kursteilnehmer sollte daher die Deckung bei seiner Privathaftpflicht Versicherung abklären und falls nötig den Zusatz ,,Reiten fremder Pferde» abschließen. Versicherungssumme von mindestens CHF 15’000 (fünfzehntausend) empfohlen.

Jeder Reitschüler muss zudem über seine eigene KK/Unfallversicherung versichert sein. Der Reitstall im Dörfli lehnt jegliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche (einschl. Personenschaden) ab.

3. Allgemeines zu den Kurslektionen

Der Unterricht findet ganzjährig bei jeder Witterung statt. Bei extremen Wetterverhältnissen   (Gewitter, Sturm, etc.) wird das Reiten durch Theorielektionen oder eine andere Aktivität im Zusammenhang mit den Ponys ersetzt.

Bei Verhinderung einer Reitlehrerin  führt eine Ersatzperson den Unterricht durch. Die Teilnehmenden müssen darüber nicht im Voraus informiert werden.

Neben dem Reiten gehören Ausritte, Theorie, Bodenarbeit, Pferde- und Material­pflege zu jeder gut fundierten Reitausbildung dazu und werden in die Kurslektionen integriert.

Die Kurslektionen finden wöchentlich während den Schulwochen als Kurs statt. Die Kurse beginnen, wenn nicht anders vereinbart, in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien und dauern bis zur letzten Woche vor den Weihnachtsferien, bzw. in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien und dauern bis zur zweitletzten Woche vor den Sommerferien. Ausge­nommen sind Ferien und Feiertage (siehe Ferien/Feiertage).

Der Platz in einer Kursgruppe ist für einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin fest reserviert und wird pro Kursdauer (Ferien zu Ferien) verrechnet.

Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Die gesamten Kurskosten müssen bis vor Kursbeginn vollständig bezahlt werden.

Der Kursteilnehmer gilt automatisch für das nächste Semester als angemeldet, falls er sich nicht schriftlich bis spätestens zum 1. Juni, bzw. 1. November für das kommende Semester abmeldet.

  1. Semester: Weihnachtsferienende im Januar bis zu Sommerferienbeginn im Juli.
  2. Semester: Sommerferienende im August bis zu den Weihnachtsferien im Dezember.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungsversäumnis den reservierten Platz anderweitig zu vergeben.

Die Kursanmeldung ist persönlich und kann nicht auf Drittpersonen übertragen werden.

Es werden allgemein KEINE Kurskosten zurückerstattet. Bei Absage oder Nichterscheinen durch den Kursteilnehmer selbst, besteht keinerlei An­spruch an Kompensation und der volle Betrag ist geschuldet. Dies gilt ebenso bei Unfall und Krankheit. Bei höherer Gewalt (Pandemie, Epidemie, Naturgewalt) werden ebenso keine Kurskosten rückerstattet.

Jede Probelektion ist kostenpflichtig. 

4. Privatlektionen/ Einzelstunden/ Ferienkurse

Gebuchte Lektionen müssen im Verhinderungsfall mindestens 48h im Voraus abgesagt werden. Bei Abmeldung bis 24h im Voraus werden 50% der Kosten fällig, bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ist der ganze Betrag geschuldet.

Ferienkurse müssen mindestens eine Woche  im Voraus abgemeldet werden.

5. Ferien und Feiertage

In den Schulferien (Stadt Zürich), in den Weihnachtsferien und an den allgemeinen Feiertagen finden keine Semesterkurslektionen statt.

Als Feiertage zählen:

Ostern (Do-Mo)

Auffahrt (Do-So)

Pfingsten (Sa-Mo)

Zusätzlich können einzelne Tage dazu kommen, diese werden frühzeitig bekannt gegeben.

In der ersten Woche vor und nach den Sommerferien finden keine Semesterkurslektionen statt. In den Schulferien und an Feiertagen sind Ferienkurse und Privatlektionen auf Anfrage möglich. Auch können jeweils separate Ausschreibungen für Spezial-Events folgen.

6. Foto- und Videoaufnahmen

Fotografieren und Filmen sind im Allgemeinen von Kursteilnehmern und Besu­chern nicht erwünscht und müssen vorgängig um Erlaubnis gebeten werden. Wir möchten, dass sich alle bei uns wohl fühlen.

Deshalb appellieren wir an Sie, die Privatsphäre der Reitlehrer/Innen und Teilneh­mer/Innen der Reitlektionen zu respektieren und das Fotografieren und erstellen von Videoaufnahmen auf ein Minimumzu beschränken.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei uns Foto- und Videoaufnahmen durch das Personal gemacht werden können. Diese können in der Presse und im Internet zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit durch den Reitstall im Dörfli verwendet werden. Sollten Sie die Abbildung Ihrer Person oder Ihres Kindes nicht wünschen, teilen Sie dies bitte umgehend der Betriebsleitung oder gleich dem Fotografen mit. Es werden keine Personen namentlich erwähnt.

7. Turnier und Veranstaltung

Eine Turnierteilnahme jeglicher Art ist nur nach Absprache mit der Betriebsleitung möglich. Die Entscheidung, ob ein Kursbesucher an einer Veranstaltung teilneh­men darf/kann liegt beim Reitstall im Dörfli bzw. dessen Personal.

Der Reitstall im Dörfli behält sich vor, eine Teilnahme ohne jegliche Begründung einem Teilnehmer zu verweigern.

Bei Turnierteilnahmen fallen Zusatzkosten an, welche durch die Teilnehmer selbst zu tragen sind.

8. Ausrüstung

Eine korrekte Reitausrüstung ist obligatorisch. Genaue Details hierzu finden Sie im Zusatzdokument ,,Korrekte Reitausrüstung» unter www.reitstall -im-doerfli.ch.  

Zwingend erforderlich sind:

  • Gut sitzender Reithelm, Rückenschutz, Reithose/-leggins
  • Chaps und Bottinen oder Reitstiefel  
  • Turn-/Trekkingschuhe  sind nur erlaubt, wenn ohne Sattel geritten wird.

Bei nicht korrekter Ausrüstung behalten wir uns das Recht vor, einen Teilnehmer/ eine Teilnehmerin von der Kurslektion auszuschliessen.

9. Allgemeines

Es ist nicht erlaubt, mit dem Auto auf den Hof zu fahren. Parkplätze befinden sich an der Hauptstrassenseite entlang der Mistmauer oder auf den Parkplätzen neben dem Coop.

Ausserhalb der Unterrichtszeiten ist das Betreten der Stallgebäude aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt. Die Reitschüler warten vor Lektionbeginn  vor dem Haupteingang.

Für unsere Ponys gilt eine Gewichtslimite von  35kg, 50kg und 75kg. Wir erlauben uns aus diesem Grund ausdrücklich, bei Bedarf das Gewicht der Reitschüler zu ermitteln.

Der Reitstall im Dörfli behält sich vor die AGB und die Betriebsordnung jederzeit anzu­passen. Die jeweils geltende Fassung der AGB und der Betriebsordnung ist auf der Website vom Reitstall im Dörfli abrufbar (www.reitstall-im-doerfli.ch)